Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §18 Abs4;Beachte
Besprechung in: AnwBl 12/1989, 744;Rechtssatz
Mangelt es der von der Behörde an den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeuges gerichteten Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers iSd § 102 Abs 3 KFG 1967 an der Unterschrift des genehmigenden Organes, so besteht für den Zulassungsbesitzer keine Rechtspflicht, diese Aufforderung wahrheitsgetreu zu beantworten; eine trotzdem erfolgte Bestrafung wegen einer Übertretung nach § 102 Abs 3 KFG 1967 ist daher rechtswidrig. (Hinweis auf E vom 17.5.1982, Zl. 81/03/0021 und E vom 20.3.1986, Zl. 85/02/0278)
Schlagworte
Unterschrift des GenehmigendenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986180192.X01Im RIS seit
17.03.2003