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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §37;Rechtssatz
Eine Vorstellungsbehörde, welche zu unrecht davon ausgeht, dass das auf Gemeindeebene durchgeführte Ermittlungsverfahren als ausreichend zu beurteilen sei, belastet ihren die Vorstellung abweisenden Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes.
Schlagworte
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der VorstellungsbehördeErmessen Vorstellungsbehörde (B-VG Art119a Abs5)Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren VorstellungVerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986050141.X03Im RIS seit
01.03.2006Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009