RS Vwgh 1987/3/24 86/05/0132

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Veröffentlicht am 24.03.1987
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Baurecht - NÖ
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52
BauO NÖ 1976 §62 Abs2
BauRallg

Rechtssatz

Ein Gutachten zur Frage der Zumutbarkeit der von einer Hühnerhaltung ausgehenden Geruchsbelästigung bzw der davon ausgehenden gesundheitlichen Gefährdung der Nachbarn kann nicht als brauchbare Entscheidungsgrundlagen angesehen werden, wenn sich die dem Gutachten zugrundegelegten Feststellungen auf die Befundaufnahme an einem einzigen Tag beschränken.

Schlagworte

Anforderung an ein Gutachten Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986050132.X06

Im RIS seit

19.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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