RS Vwgh 1987/3/24 86/05/0132

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1987
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Index

Baurecht - NÖ
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3
AVG §52

Rechtssatz

Wird ein Gutachten den Parteien nicht gesondert, sondern nur durch Wiedergabe in einem anderen Gutachten zur Kenntnis gebracht, so kann darin kein wesentlicher Verfahrensmangel erblickt werden.

Schlagworte

Gutachten Parteiengehör Parteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986050132.X08

Im RIS seit

19.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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