RS Vwgh 1987/3/24 87/05/0048

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Veröffentlicht am 24.03.1987
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art119a Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/05/0014 E 17. März 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Nicht angefochtene aufhebende Bescheide der Vorstellungsbehörde üben eine bindende Wirkung auch dann aus, wenn sie mit der materiellen Rechtslage nicht übereinstimmen.

Schlagworte

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987050048.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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