RS Vwgh 1987/3/24 86/05/0141

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Veröffentlicht am 24.03.1987
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
B-VG Art119a Abs5;

Rechtssatz

Es steht der Vorstellungsbehörde frei im Falle der Ergänzungsbedürftigkeit des bisherigen Verfahrens den angefochtenen letztinstanzlichen Gemeindebescheid wegen Verletzung von Rechten des Vorstellungswerbers aufzuheben, allenfalls aber auch neuerlich selbst ein ergänzendes Ermittlungsverfahren durchzuführen, allenfalls etwa auch einen anderen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zu betrauen.

Schlagworte

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der VorstellungsbehördeSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Vorstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986050141.X02

Im RIS seit

01.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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