RS Vwgh 1987/3/24 AW 87/05/0002

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Veröffentlicht am 24.03.1987
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §4;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Nachteil durch Vorauszahlung der Kosten einer Ersatzvornahme - Zu dem Vorbringen eines Bfrs, dass von ihm im Falle der Aufhebung eines angefochtenen Bescheides zu Unrecht die Kosten einer Ersatzvornahme (hier: Abbruch einer Baulichkeit) exekutiert worden wären, was einen unverhältnismäßigen Nachteil für ihn, nämlich die Gefahr eines unwiederbringlichen Schadens bedeute, hat der VwGH in seinem Beschluss vom 30.11.1976, 2076/76 ausgeführt, dass für den Fall des Obsiegens für den Bfr in § 63 Abs. 1 VwGG ein Rechtsanspruch darauf begründet ist, dass die Verwaltungsbehörden in dem betreffenden Fall mit den ihnen zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Rechtszustand herstellen. In diesem Beschluss hat der VwGH auch zum Ausdruck gebracht, dass die Möglichkeit der Durchführung einer Ersatzvornahme geschaffen wird, weil der Vollstreckungsbehörde auch sonst die Möglichkeit offen steht, die Vollstreckung aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren und erst nachher die Kosten der Vollstreckung vom Verpflichteten hereinzubringen.

Schlagworte

VerfahrensrechtUnverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:AW1987050002.A01

Im RIS seit

20.01.2009

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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