RS Vwgh 1987/3/24 87/05/0022

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Veröffentlicht am 24.03.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita impl;
AVG §71 Abs1 Z1 impl;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Wird in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt, obwohl eine Frist gar nicht versäumt worden ist, so ist dieser Antrag als unzulässig zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987050022.X02

Im RIS seit

02.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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