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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita impl;Rechtssatz
Wird in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt, obwohl eine Frist gar nicht versäumt worden ist, so ist dieser Antrag als unzulässig zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987050022.X02Im RIS seit
02.03.2006