Index
L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §52;Rechtssatz
Es ist nicht Aufgabe eines landwirtschaftlichen oder technischen Sachverständigen, die Auswirkungen festgestellter Immissionen auf Nachbarn zu beurteilen, dies ist Aufgabe eines medizinischen Sachverständigen. Im Hinblick auf die Rechtslage nach § 86 Abs 1 Bgld BauO hat der medizinische Amtssachverständige in seinem Gutachten klarzustellen, ob eine das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung bzgl Geruch und Lärm aus dem hier zu beurteilenden Putenstall für die Nachbarn zu erwarten ist oder nicht.
Schlagworte
Sachverständiger ArztSachverständiger AufgabenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986050141.X01Im RIS seit
01.03.2006Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009