RS Vwgh 1987/3/25 86/01/0193

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.03.1987
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 lita;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Bei der Prüfung des angefochtenen Bescheides kommt den Beschwerdepunkten im Sinne des § 28 Abs 1 Z 4 VwGG entscheidende Bedeutung zu, weil nicht zu prüfen ist, ob irgendein subjektives Recht des Bfrs, sondern ob jenes verletzt wurde, dessen Verletzung er behauptet. Durch die Beschwerdepunkte wird der Prozessgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens festgelegt und der Rahmen abgesteckt, an den der VwGH bei Prüfung des angefochtenen Bescheides gebunden ist (Hinweis E VS 19.9.1984, 82/03/0112, VwSlg 11525 A/1984).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010193.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten