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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Bei der Prüfung des angefochtenen Bescheides kommt den Beschwerdepunkten im Sinne des § 28 Abs 1 Z 4 VwGG entscheidende Bedeutung zu, weil nicht zu prüfen ist, ob irgendein subjektives Recht des Bfrs, sondern ob jenes verletzt wurde, dessen Verletzung er behauptet. Durch die Beschwerdepunkte wird der Prozessgegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens festgelegt und der Rahmen abgesteckt, an den der VwGH bei Prüfung des angefochtenen Bescheides gebunden ist (Hinweis E VS 19.9.1984, 82/03/0112, VwSlg 11525 A/1984).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986010193.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013