RS Vwgh 1987/3/25 87/01/0052

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Veröffentlicht am 25.03.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 1954 §3 Abs1;
FrPolG 1954 §6;
VVG §1;
VVG §10 Abs2;
VVG §7;

Rechtssatz

Der aufrechte Bestand eines Aufenthaltsverbotes ist nicht davon abhängig, ob während dessen Dauer Einreiseerlaubnisse oder befristete Vollstreckungsaufschübe erteilt werden. Dementsprechend ist ein Aufenthaltsverbot nach Ablauf der Dauer eines gewährten Vollstreckungsaufschubs auch immer wieder vollstreckbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010052.X02

Im RIS seit

30.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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