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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
FrPolG 1954 §3 Abs1;Rechtssatz
Der aufrechte Bestand eines Aufenthaltsverbotes ist nicht davon abhängig, ob während dessen Dauer Einreiseerlaubnisse oder befristete Vollstreckungsaufschübe erteilt werden. Dementsprechend ist ein Aufenthaltsverbot nach Ablauf der Dauer eines gewährten Vollstreckungsaufschubs auch immer wieder vollstreckbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010052.X02Im RIS seit
30.05.2005