RS Vwgh 1987/3/25 86/01/0272

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Veröffentlicht am 25.03.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/05 Reisedokumente Sichtvermerke

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
B-VG Art130 Abs2;
PaßG 1969 §25 Abs2;
Sichtvermerkszwang Aufhebung Türkei 1955 Art3;
VwRallg;

Rechtssatz

Wenn auch das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Möglichkeit der Vereinbarung negativer Minderheitsrechte in Form von Sperrminoritäten, durch die qualifizierte Beschlüsse verhindert werden können, eröffnet, so kann der Behörde nicht rechtswidriges Handeln vorgeworfen

werden, wenn sie, ohne daß vom Sichtvermerkswerber dargelegt worden wäre, in welcher Weise und für welche qualifizierten Entscheidungen erhöhte Abstimmungsquorum in dem von ihm beabsichtigten Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden sollten, auf dem Erfordernis einer 50-prozentigen Beteiligung am Stammkapital und damit der dem Sichtvermerkswerber offenstehenden Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt ohne Ausübung einer auf Gewinn gerichteten Beschäftigung iSd Art 3 des türkisch-österreichischen Sichtvermerksabkommens zu decken, als Voraussetzung für den Entfall des Erfordernisses einer Beschäftigungsbewilligung beharrte.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010272.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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