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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Rechtssatz
Wenn auch das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Möglichkeit der Vereinbarung negativer Minderheitsrechte in Form von Sperrminoritäten, durch die qualifizierte Beschlüsse verhindert werden können, eröffnet, so kann der Behörde nicht rechtswidriges Handeln vorgeworfen
werden, wenn sie, ohne daß vom Sichtvermerkswerber dargelegt worden wäre, in welcher Weise und für welche qualifizierten Entscheidungen erhöhte Abstimmungsquorum in dem von ihm beabsichtigten Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden sollten, auf dem Erfordernis einer 50-prozentigen Beteiligung am Stammkapital und damit der dem Sichtvermerkswerber offenstehenden Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt ohne Ausübung einer auf Gewinn gerichteten Beschäftigung iSd Art 3 des türkisch-österreichischen Sichtvermerksabkommens zu decken, als Voraussetzung für den Entfall des Erfordernisses einer Beschäftigungsbewilligung beharrte.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986010272.X01Im RIS seit
11.07.2001