Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §1;Rechtssatz
Die RAO ebenso wie die in ihrer Ausführung ergangenen Richtlinien (RL-BA 1977) erfassen nur den Bereich der Republik Österreich. Das ergibt sich aus § 1 Abs 1 RAO und § 8 Abs 1 RAO und aus dem Territorialitätsprinzip.
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12örtliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986010193.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013