RS Vwgh 1987/3/25 87/01/0045

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Veröffentlicht am 25.03.1987
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L82401 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Burgenland
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs1;
MüllG Bgld §5;
VVG §10;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Eine Rechtsverletzung kann nicht darin erblickt werden, dass der Bescheid über die Anschlusspflicht einer Liegenschaft an die öffentliche Müllabfuhr iSd § 5 Bgld MüllG nur an einen Eigentümer und nicht auch gegen die Miteigentümer des Grundstückes ergangen ist. Die Möglichkeit von Schwierigkeiten bei der Vollstreckung des Bescheides kann den betroffenen Liegenschaftseigentümer nicht beschweren.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010045.X02

Im RIS seit

30.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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