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L82401 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll BurgenlandNorm
AVG §62 Abs1;Rechtssatz
Eine Rechtsverletzung kann nicht darin erblickt werden, dass der Bescheid über die Anschlusspflicht einer Liegenschaft an die öffentliche Müllabfuhr iSd § 5 Bgld MüllG nur an einen Eigentümer und nicht auch gegen die Miteigentümer des Grundstückes ergangen ist. Die Möglichkeit von Schwierigkeiten bei der Vollstreckung des Bescheides kann den betroffenen Liegenschaftseigentümer nicht beschweren.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010045.X02Im RIS seit
30.05.2005