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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art131a;Rechtssatz
Nehmen Sicherheitswachebeamte die in den Körben vom Bf zum Verkauf angebotenen Zeitschriften an sich, überprüfen sie im Hinblick auf das Vorliegen von "harter Pornographie" und stellen dabei anhand eines Verzeichnisses fest, dass sich darunter auch zwei einer Verbreitungsbeschränkung unterliegende Zeitschriften befinden, machen sie den Bf auf diesen Umstand aufmerksam und geben sie ihm die beiden verbreitungsbeschränkten Zeitschriften mit dem Bemerken der Erstattung einer Anzeige nach § 14 PornographieG zurück, so wird der Bf hiedurch nicht in dem von ihm als Beschwerdepunkt bezeichneten Recht "auf Lagerung bzw. Aufbewahrung und Ausstellen (auch) verbreitungsbeschränkter Druckwerke" verletzt.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984010224.X03Im RIS seit
25.05.2004