RS Vwgh 1987/3/25 87/01/0060

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Veröffentlicht am 25.03.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §59 Abs1;
PaßG 1969 §28;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Erteilung eines befristeten Sichtvermerkes bei Vorliegen eines auf keine bestimmte Dauer gerichteten Sichtvermerksantrages stellt sich auch als Versagung eines über die Dauer der Befristung hinausreichenden Sichtvermerkes dar.

Schlagworte

Inhalt des Spruches DiversesIndividuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1Spruch Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010060.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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