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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §1;Rechtssatz
Gegen einen vom Ausschuß der Rechtsanwaltskammer in einer Angelegenheit der beruflichen Selbstverwaltung, die durch die RAO geregelt ist, erlassenen Bescheid kann - da in diesem Gesetz ein Rechtszug an staatliche Behörden nicht ausdrücklich eingeräumt wird - als Bescheid des letztinstanzlichen Organs des Selbstverwaltungskörpers (vgl §§ 26 und 28 Abs 2 RAO idF der Nov 1973, BGBl 570) infolge Erschöpfung des Instanzenzuges Beschwerde an den VwGH erhoben werden (Hinweis auf E 10.12.1968, 788/68, VwSlg 7467 A/1968, E 22.4.1981, 632/80).
Schlagworte
InstanzenzugInstanzenzug Zuständigkeit Besondere RechtsgebieteOrganisationsrecht Instanzenzug VwRallg5/3Organisationsrecht Körperschaften des öffentlichen Rechtes Selbstverwaltung VwRallg5/2Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine VerwaltungsverfahrensgesetzeBehördenorganisationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986010193.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013