RS Vwgh 1987/3/25 85/01/0056

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Veröffentlicht am 25.03.1987
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Index

22/01 Jurisdiktionsnorm
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §7 Abs1;
AsylG 1968 §8 lita;
FlKonv Anl1 Z6 Abs1;
FlKonv Art28;
JN §66 Abs1;

Rechtssatz

Für die Begründung eines "gesetzlichen Aufenthaltes" in einem anderen Staat und damit für den Verlust der Aufenthaltsberechtigung iSd § 7 Abs 1 AsylG genügt es nicht, dass sich der Flüchtling in den betreffenden Staat begeben hat und sich dort (etwa auf Grund eines ihm ordnungsgemäß erteilten Einreisesichtvermerks) befugtermaßen aufhält.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985010056.X03

Im RIS seit

01.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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