RS Vwgh 1987/3/25 85/01/0056

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Veröffentlicht am 25.03.1987
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §7 Abs1;
AsylG 1968 §8 lita;
FlKonv Art28;

Rechtssatz

Dem AsylG entspricht es nicht, dass ein als Flüchtling Anerkannter die ihm nach § 7 Abs 1 AsylG zukommende Aufenthaltsberechtigung verliert, wenn er, unter welchen Umständen auch für welche Zeit auch immer, versehen mit einem gültigen Reisedokument, in einen anderen Staat reist und dort - etwa auf Grund eines ihm ordnungsgemäß erteilten Einreisevermerks - von seinem Recht auf Aufenthalt in diesem Staat Gebracht macht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985010056.X04

Im RIS seit

01.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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