RS Vwgh 1987/3/26 86/02/0183

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Veröffentlicht am 26.03.1987
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Index

19/05 Menschenrechte
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §36 lite;
MRK Art5;
MRK Art64;

Rechtssatz

Nach dem Inkrafttreten der MRK neu geschaffene Regelungen sind vom Vorbehalt Österreichs zu Art 5 MRK ebenfalls erfasst, wenn sie einen Ersatz für bereits bestehende Gesetze oder eine systemkonforme weitere Entwicklung im Rahmen der bestehenden Rechtslage darstellen. Da der vorschriftsgemäße Zustand von Kraftfahrzeugen samt diesbezüglicher behördlicher Überprüfung sowie die Strafbarkeit des Verstoßes gegen solche Bestimmungen auch schon im KFG 1955 geregelt waren, stellt die leichtere Feststellbarkeit der Einhaltung der Fristen für die wiederkehrende Begutachtung eine systemkonforme Entwicklung in dieser Richtung dar (Hinweis E 19.1.1987, 86/02/0172).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020183.X01

Im RIS seit

06.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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