RS Vwgh 1987/3/26 86/08/0175

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Veröffentlicht am 26.03.1987
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs3 Z2;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 49 Abs 3 Z 2 ASVG stellt eine abschließende Regelung für die unter diesem Titel gewährten Vergütungen dar, die eine Unterstellung solcher Vergütungen (jedenfalls) unter die Ziffern 1 und 5 des § 49 Abs 3 ASVG (mit denen jeweils ein andersartiger spezifischer Aufwandersatz beitragsfrei gestellt wird) ausschließt; dabei kommt es auf den Grund und Inhalt des abgegoltenen Aufwandes und nicht auf die Benennung an (Hinweis E 22.11.1984, 82/08/0229, E 20.12.1984, 83/08/0012, jeweils mit ausführlichen Judikaturhinweisen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080175.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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