Index
22/02 ZivilprozessordnungNorm
IESG §1 Abs1;Rechtssatz
Die Angelegenheit, über die auf Grund eines Antrages auf Insolvenz-Ausfallgeld für einen (aus dem behaupteten rechtserzeugenden Sachverhalt abgeleiteten) privatrechtlichen Anspruch. Wird dieser Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass der privatrechtliche Anspruch nicht aus dem behaupteten rechtserzeugenden Sachverhalt gebühre, sondern erst durch ein späteres konstitutives Anerkenntnis geschaffen worden sei, so liegt keine Entscheidung über einen (gar nicht gestellten) Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld für den zuletzt genannten privat-rechtlichen Anspruch vor und ist schon deshalb keine Unzuständigkeit der belangten Behörde gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986110063.X03Im RIS seit
11.07.2001