RS Vwgh 1987/3/30 85/15/0073

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Veröffentlicht am 30.03.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299 Abs2;
VwGG §21 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):85/15/0074 85/15/0077 85/15/0076 85/15/0075

Rechtssatz

Hat die angefochtene Aufhebung eines Bescheides gem § 299 Abs 2 BAO eine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte des Bf zur Folge, ist die Beschwerde nicht zurückzuweisen (Hinweis B 11.12.1986, 86/16/0017).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150073.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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