RS Vwgh 1987/3/30 85/15/0321

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Veröffentlicht am 30.03.1987
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Werden die Baumeisterarbeiten für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf Basis des WEG im Namen der Eigentümergemeinschaft vergeben und wird die Endabrechnung für die jeweilige Wohnungseinheit dem Bevollmächtigten (hier: RA) zwecks Abrechnung namens der Gemeinschaft mit deren Mitgliedern zugesandt und stellt dieser in der Folge im Rahmen seines Auftragsverhältnisses Rechnungen über die Errichtungskosten gegenüber den einzelnen Mitgliedern aus, wobei jedoch auf den Rechnungen Name und Anschrift des leistenden Unternehmens sowie der Tag der Leistung nicht aufscheinen, so handelt es sich bei dem darin enthaltenen USt-Ausweis um einen Steuerausweis für die Umsätze der Gemeinschaft an die Wohnungseigentümer und nicht um einen Steuerausweis für Umsätze auf einer vorhergehenden Stufe in der Unternehmerkette.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150321.X02

Im RIS seit

30.03.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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