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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §2 Abs1;Rechtssatz
Das UStG 1972 enthält eine Reihe von Bestimmungen (insbesondere § 2 Abs 1 UStG 1972 und § 20 Abs 1 UStG 1972), aus denen sich ergibt, daß das Unternehmen die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit des Unternehmers erfaßt. Demnach bilden mehrere Betriebe desselben Unternehmers in ihrer Gesamtheit das Unternehmen, dies selbst dann, wenn die einzelnen Betriebe wirtschaftlich und organisatorisch voneinander verschieden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985150215.X01Im RIS seit
12.12.2000Zuletzt aktualisiert am
03.07.2015