RS Vwgh 1987/3/30 85/15/0215

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Veröffentlicht am 30.03.1987
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §2 Abs1;
UStG 1972 §20 Abs1;
UStG 1972 §22 Abs5;

Rechtssatz

Das UStG 1972 enthält eine Reihe von Bestimmungen (insbesondere § 2 Abs 1 UStG 1972 und § 20 Abs 1 UStG 1972), aus denen sich ergibt, daß das Unternehmen die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit des Unternehmers erfaßt. Demnach bilden mehrere Betriebe desselben Unternehmers in ihrer Gesamtheit das Unternehmen, dies selbst dann, wenn die einzelnen Betriebe wirtschaftlich und organisatorisch voneinander verschieden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985150215.X01

Im RIS seit

12.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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