RS Vwgh 1987/3/30 86/15/0080

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Veröffentlicht am 30.03.1987
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Wird der durch das Verschulden des Vertreters einer juristischen Person verursachte Abgabenrückstand uneinbringlich, so kann der vom Gesetz geforderte Rechtswidrigkeitszusammenhang (Verletzung von Vertreterpflichten führt zur Uneinbringlichkeit) nicht geleugnet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150080.X05

Im RIS seit

30.03.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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