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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §47;Rechtssatz
Der Umstand, daß Personen einen Betrieb jederzeit ohne Angabe von Gründen verlassen können, spricht an sich gegen ein Dienstverhältnis. Für sich allein reicht dieser Umstand jedoch nicht aus, um ein Dienstverhältnis zu verneinen. Es hat vielmehr eine Abwägung mit den übrigen Merkmalen stattzufinden, die für oder gegen ein Dienstverhältnis sprechen (Hinweis E 23.9.1981, 2505/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140163.X01Im RIS seit
01.06.2001Zuletzt aktualisiert am
08.04.2016