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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Rechtssatz
Eine Minderung des Unterhaltsanspruches zufolge eigenen Vermögens des Berechtigten gem § 143 Abs 3 ABGB kann auch zum Tragen kommen, wenn dem Unterhaltsberechtigten zwar nicht die Veräußerung, sondern nur die Belastung eigenen vorhandenen Vermögens zumutbar erscheint. Die Belastung von Vermögen (hier: das vom Unterhaltsberechtigten bewohnte Einfamilienhaus) kann aber nur insoweit als zumutbar angesehen werden, als der Eigentümer voraussichtlich in der Lage ist, die aufgenommenen Mittel wiederum in angemessener Zeit wieder zutilgen (Hinweis E 14.2.1978, 1281/77, VwSlg 5226 F/1978).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985140140.X01Im RIS seit
31.03.1987