RS Vwgh 1987/3/31 85/14/0140

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Veröffentlicht am 31.03.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

Eine Minderung des Unterhaltsanspruches zufolge eigenen Vermögens des Berechtigten gem § 143 Abs 3 ABGB kann auch zum Tragen kommen, wenn dem Unterhaltsberechtigten zwar nicht die Veräußerung, sondern nur die Belastung eigenen vorhandenen Vermögens zumutbar erscheint. Die Belastung von Vermögen (hier: das vom Unterhaltsberechtigten bewohnte Einfamilienhaus) kann aber nur insoweit als zumutbar angesehen werden, als der Eigentümer voraussichtlich in der Lage ist, die aufgenommenen Mittel wiederum in angemessener Zeit wieder zutilgen (Hinweis E 14.2.1978, 1281/77, VwSlg 5226 F/1978).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985140140.X01

Im RIS seit

31.03.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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