Index
L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §10 Abs3;Rechtssatz
Im Verfahren erstattete Änderungs- bzw. Lösungsvorschläge von Parteien könnten nur dann von rechtlicher Relevanz sein, wenn sich die (im angefochtenen Bescheid bestätigte) Gestaltung des Zusammenlegungsplanes für diese Parteien im Ergebnis als gesetzwidrig erweisen würde. (Hinweis auf E vom 4.12.1984, 84/07/0184)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986070018.X03Im RIS seit
21.03.2006Zuletzt aktualisiert am
27.03.2015