RS Vwgh 1987/3/31 84/07/0344

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Veröffentlicht am 31.03.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
ForstG 1975 §17 Abs2;

Rechtssatz

Gem § 58 Abs 2 AVG benötigt der den Rodungsantrag stattgebende Bescheid keine Begründung. (Hinweis auf E vom 26.4.1979, 0362/78) Auch in diesem Fall oder im Fall einer unvollständig begründeten Rodungsbewilligung müssen aber die Entscheidungsgrundlagen erkennen lassen, auf Grund welcher Ermittlungen und um welche Erwägungen ein das öffentliche Interesse an der Walderhaltung überwiegendes Interesse in gesetzlich einwandfreier Weise für die Rodung angenommen wurde.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984070344.X02

Im RIS seit

09.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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