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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §47;Rechtssatz
Es ist auch keine Tatbestandsvoraussetzung für ein Dienstverhältnis, ob der Arbeitslohn die Lebenshaltungskosten (das Existenzminimum) erreicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140163.X05Im RIS seit
01.06.2001Zuletzt aktualisiert am
08.04.2016