RS Vwgh 1987/3/31 86/14/0163

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Veröffentlicht am 31.03.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1972 §47;
FamLAG 1967 §41 Abs1;
FamLAG 1967 §41 Abs2;

Rechtssatz

Es ist auch keine Tatbestandsvoraussetzung für ein Dienstverhältnis, ob der Arbeitslohn die Lebenshaltungskosten (das Existenzminimum) erreicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140163.X05

Im RIS seit

01.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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