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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Rechtssatz
Kann ein gleichwertiges Studium an einer im Nahbereich des Wohnortes gelegenen Universität (Salzburg) erfolgen, so trifft den Unterhaltspflichtigen weder eine rechtliche noch eine sittliche Pflicht, dem Unterhaltsberechtigten das Studium an einer entfernter gelegenen Universität (Innsbruck) zu ermöglichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140137.X01Im RIS seit
31.03.1987