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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs2;Rechtssatz
Der Alkotest kann auch noch einige Zeit nach Beendigung des Lenkens abverlangt werden, und zwar solange, als davon noch ein brauchbares Ergebnis zu erwarten ist. Dies ist jedenfalls nach rund 2 Stunden der Fall (Hinweis E 14.5.1986, 86/03/0047).
Schlagworte
Alkotest Zeitpunkt OrtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986030243.X01Im RIS seit
01.04.1987Zuletzt aktualisiert am
13.10.2009