RS Vwgh 1987/4/1 85/03/0057

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Veröffentlicht am 01.04.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs4 lita;
StVO 1960 §99 Abs1 litb;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Zur Konkretisierung der Tat im Sinne des § 44 a lit a VStG ist es nicht erforderlich, dass das eine Weigerung im Sinne des § 99 Abs 1 lit b StVO darstellende Verhalten, sich dem Arzt zwecks Feststellung des Grades der Alkoholbeeinträchtigung vorführen zu lassen, in den Spruch des Straferkenntnisses aufgenommen wird. Die Anführung dieses Verhaltens in der Begründung des Bescheides genügt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985030057.X05

Im RIS seit

01.04.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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