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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Für die Rechtmäßigkeit der Kostenvorschreibung nach § 89a Abs 7 StVO ist es nicht von Bedeutung, wenn zu Unrecht Abs 2 dieses Paragraphen statt Abs 3 als Grundlage für die Abschleppung des Fahrzeuges zitiert wurde.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985030138.X04Im RIS seit
22.04.2005Zuletzt aktualisiert am
17.11.2011