RS Vwgh 1987/4/1 85/03/0138

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Veröffentlicht am 01.04.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §59 Abs1;
StVO 1960 §89a Abs7;

Rechtssatz

Für die Rechtmäßigkeit der Kostenvorschreibung nach § 89a Abs 7 StVO ist es nicht von Bedeutung, wenn zu Unrecht Abs 2 dieses Paragraphen statt Abs 3 als Grundlage für die Abschleppung des Fahrzeuges zitiert wurde.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985030138.X04

Im RIS seit

22.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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