RS Vwgh 1987/4/1 86/03/0243

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Veröffentlicht am 01.04.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;

Rechtssatz

Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, bei einer Beweisaufnahme anwesend zu sein und an den Zeugen Fragen zu stellen (Hinweis E 17.11.1972, 0190/71, VwSlg 8315 A/1972).

Schlagworte

Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an BeweisaufnahmenSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Gegenüberstellung FragerechtVerwaltungsstrafverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986030243.X05

Im RIS seit

01.04.1987

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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