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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §2 Abs1 Z10;Rechtssatz
Ist der Gehsteig als abgegrenzter Teil der Straße, etwa wegen Schneelage, nicht erkennbar, (darf die Abschleppung nicht gem § 89a Abs 2a lit e und Abs 3 StVO veranlasst und) dürfen für die Entfernung eines darauf abgestellten Fahrzeuges keine Kosten gem § 89a Abs 7 StVO vorgeschrieben werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985030138.X07Im RIS seit
22.04.2005Zuletzt aktualisiert am
17.11.2011