RS Vwgh 1987/4/1 85/03/0138

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Veröffentlicht am 01.04.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z10;
StVO 1960 §89a Abs2a lita;
StVO 1960 §89a Abs7;

Rechtssatz

Ist der Gehsteig als abgegrenzter Teil der Straße, etwa wegen Schneelage, nicht erkennbar, (darf die Abschleppung nicht gem § 89a Abs 2a lit e und Abs 3 StVO veranlasst und) dürfen für die Entfernung eines darauf abgestellten Fahrzeuges keine Kosten gem § 89a Abs 7 StVO vorgeschrieben werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985030138.X07

Im RIS seit

22.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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