RS Vwgh 1987/4/2 86/18/0277

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Veröffentlicht am 02.04.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §38 Abs1 lita;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
VwRallg;

Rechtssatz

Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß sich eine Zeugin, die nach ihren Angaben bereits wiederholt im Auto des Beschuldigten hypoglykämische Anfälle (Diabetes) erlitten hatte, an einen bestimmten derartigen Vorfall (Beschuldigter behauptet wegen dieses Vorfalles zur dringenden Besorgung von Traubenzucker die Vorschrift des § 38 Abs 1 lit a StVO nicht eingehalten zu haben) nur nach Vorhalt des in Rede stehenden Zeitpunktes erinnern wird (Hinweis E 20.9.1985, 85/18/0291).

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Diverses VwRallg10/1/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986180277.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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