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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §24 Abs1 lita;Rechtssatz
Enthält die innerhalb der Frist des § 31 Abs 2 VStG 1950 erlassene Strafverfügung den Schuldvorwurf, den Pkw einerseits " in einer beschilderten Halteverbotszone" und andererseits "mit zwei Rädern auf dem Gehsteig abgestellt" zu haben, so wird insoweit auch eine rechtzeitige und taugliche Verfolgungshandlung gesetzt, zumal der Bfr nicht behauptet hat, dass in dieser Strafverfügung nicht auch die übrigen Tatbestandsmerkmale dieser Übertretungen (Tatzeit, Tatort) enthalten gewesen seien.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180029.X03Im RIS seit
30.09.2005Zuletzt aktualisiert am
23.02.2010