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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita impl;Rechtssatz
Enthält ein Wiedereinsetzungsantrag kein als Wiedereinsetzungsgrund in Betracht kommendes Vorbringen und wird mit dem Antrag auch nicht die versäumte Handlung nachgeholt, so ist dieser zurückzuweisen (Hinweis B 30.1.1987, 87/17/0005).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987160042.X01Im RIS seit
02.04.1987