RS Vwgh 1987/4/2 87/16/0042

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Veröffentlicht am 02.04.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita impl;
BAO §308 Abs1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Enthält ein Wiedereinsetzungsantrag kein als Wiedereinsetzungsgrund in Betracht kommendes Vorbringen und wird mit dem Antrag auch nicht die versäumte Handlung nachgeholt, so ist dieser zurückzuweisen (Hinweis B 30.1.1987, 87/17/0005).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987160042.X01

Im RIS seit

02.04.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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