RS Vwgh 1987/4/6 87/10/0039

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.04.1987
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §8;
ForstG 1975 §19 Abs4 litd;

Rechtssatz

§ 19 Abs 4 lit d ForstG gibt dem Eigentümer des Nachbarwaldes nur die rechtliche Möglichkeit, sein subjektiv-öffentliches Recht auf Schutz seines Waldes vor DURCH DIE RODUNG hervorgerufene nachteilige Einwirkungen durchzusetzen. Ein subjektiv-öffentliches Recht des Nachbarn auf Hintanhaltung von nachteiligen Einwirkungen, die von jenem Projekt (hier: Errichtung der Autobahn) ausgehen, für welches die Rodung bewilligt wird, besteht im Rodungsverfahren nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100039.X01

Im RIS seit

24.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten