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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Wird eine Partei nicht nur durch einen von 2, offenbar eine Kanzleigemeinschaft bildenden Rechtsanwälten, sondern vielmehr durch beide vertreten, dann ist die zeitweilige Erkrankung eines der beiden Rechtsanwälte (des Antragstellers) für die Frage der fristgerechten Einbringung der Anträge ohne Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987120029.X01Im RIS seit
26.02.2008