Index
L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
AVG §56;Rechtssatz
Eine als "Verfügung" und nicht als Bescheid bezeichnete Erledigung, die nicht bescheidmäßig gegliedert ist und nur intern an eine Abteilung der Behörde, nicht aber an den Beamten gerichtet, sondern diesem lediglich zur Kenntnis gebracht wird, ist kein Bescheid, sondern eine Mitteilung. Aus ihr erwachsen dem Beamten keine Rechte.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Einhaltung der FormvorschriftenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120262.X01Im RIS seit
21.09.2006