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L24006 Gemeindebedienstete SteiermarkNorm
BDG 1979 §3 Abs1 impl;Rechtssatz
Die Dienst- und Gehaltsordnung räumt dem Beamten ein subjektives Recht auf Beförderung auch dann nicht ein, wenn der Beamte die materiell-rechtlich geforderten Voraussetzungen für eine solche Maßnahme erfüllt (Hinweis E 10.1.1979, 2742/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120073.X01Im RIS seit
18.09.2006