RS Vwgh 1987/4/7 86/12/0073

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.1987
beobachten
merken

Index

L24006 Gemeindebedienstete Steiermark
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §3 Abs1 impl;
DGO Graz 1957;

Rechtssatz

Die Dienst- und Gehaltsordnung räumt dem Beamten ein subjektives Recht auf Beförderung auch dann nicht ein, wenn der Beamte die materiell-rechtlich geforderten Voraussetzungen für eine solche Maßnahme erfüllt (Hinweis E 10.1.1979, 2742/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120073.X01

Im RIS seit

18.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten