RS Vwgh 1987/4/7 86/12/0262

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Veröffentlicht am 07.04.1987
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
40/01 Verwaltungsverfahren
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs1;
BO Wr 1967 §30;
DVG 1984 §1;

Rechtssatz

Die Frage der Erbringung von Mehrleistungen im Rahmen des Dienstes, ist in einem Leistungsverfahren und nicht in einem Feststellungsverfahren "über das Bestehen" einer Personalzulage zu entscheiden. Im Leistungsverfahren kann vom Beamten die Erlassung eines Bescheides über die Zuerkennung einer Personalzulage begehrt werden.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Einhaltung der Formvorschriften

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120262.X03

Im RIS seit

21.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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