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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Frage der Erbringung von Mehrleistungen im Rahmen des Dienstes, ist in einem Leistungsverfahren und nicht in einem Feststellungsverfahren "über das Bestehen" einer Personalzulage zu entscheiden. Im Leistungsverfahren kann vom Beamten die Erlassung eines Bescheides über die Zuerkennung einer Personalzulage begehrt werden.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Einhaltung der FormvorschriftenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120262.X03Im RIS seit
21.09.2006