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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Ein Verbesserungsauftrag ist nicht ordnungsgemäß erfüllt, wenn statt der Vorlage von drei gleich lautenden Ausfertigungen der Beschwerde drei Ausfertigungen des ergänzenden Schriftsatzes und nur zwei Ausfertigungen der "Urbeschwerde" vorgelegt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987070045.X01Im RIS seit
21.03.2006