RS Vwgh 1987/4/7 87/07/0045

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Veröffentlicht am 07.04.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Ein Verbesserungsauftrag ist nicht ordnungsgemäß erfüllt, wenn statt der Vorlage von drei gleich lautenden Ausfertigungen der Beschwerde drei Ausfertigungen des ergänzenden Schriftsatzes und nur zwei Ausfertigungen der "Urbeschwerde" vorgelegt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987070045.X01

Im RIS seit

21.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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