RS Vwgh 1987/4/7 86/12/0028

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Veröffentlicht am 07.04.1987
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

B-VG Art18 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;
GehG 1956 §21;
StGG Art2;

Rechtssatz

Die Bemessung der Kaufkraft-Ausgleichszulage für Bedienstete anderer Dienststellen ist ohne Bedeutung für die dem Beamten zu gewährende Zulage. Diese Zulage ist nach dem Gesetz und nicht nach den Verhältnissen anderer Bediensteter zu bemessen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120028.X01

Im RIS seit

18.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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