RS Vwgh 1987/4/7 86/12/0081

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Veröffentlicht am 07.04.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;
VwGG §42 Abs1;

Rechtssatz

Anträge einer Partei, die auf Verfolgung eines in der Rechtsordnung nicht eingeräumten subjektiven Rechtes abzielen, sind von der Behörde zurückzuweisen. Wird aber an Stelle der Zurückweisung die Abweisung des Antrages ausgesprochen, so kann der Antragsteller inhaltlich in keinem Recht verletzt sein (Hinweis E 13.7. 1978, 1680/77, VwSlg 9617 A/1978, E 25.6.1986, 85/03/0154).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120081.X02

Im RIS seit

18.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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