RS Vwgh 1987/4/8 85/01/0001

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.1987
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Index

25/01 Strafprozess

Norm

StPO 1975 §39 Abs3 idF vor 1985/556;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/01/0135 E 21. Mai 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Die Eigenschaft als Universitätslehrer ist nur Bedingung für die Aufnahme, nicht aber auch für die Belassung in der Verteidigerliste.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985010001.X01

Im RIS seit

02.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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