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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967 §103 Abs1;Rechtssatz
Es ist die Kenntnis des genauen Inhalts des Auftrages unerlässlich, den der Zulassungsbesitzer eines LKW jener Person erteilt hat, welche die Beladung dieses LKW tatsächlich durchgeführt hat, um mit einer für die Beurteilung der Schuldfrage hinreichenden Sicherheit annehmen zu können, dass die vom Zulassungsbesitzer getroffene Vorkehrung nicht ausreicht, um eine Überladung des LKW hintanzuhalten. Hiezu bedarf es erforderlichenfalls einer ergänzenden Vernehmung der Person, die die Beladung vorgenommen hat.
Schlagworte
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei KraftfahrwesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985030112.X03Im RIS seit
08.04.1987